Steuerfreiheit für Dienstfahrräder

Ab „Beginn des neuen Jahres“ gilt eine neue Regelung hinsichtlich der Versteuerung des Geldwerten Vorteils bei Dienstfahrrädern bzw Fahrrädern – die 1%-Regelung – fällt weg! Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern wurden Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Zukunft steuerfrei gestellt. Die Änderungen sollen zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine „systemwidrige Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.   Die ausführlichen Informationen finden Sie hier: Steuerfreiheit für Diensträder Für konkrete Berechnungsbeispiele oder zusätzliche Unterlagen sprechen Sie uns gerne an unter leasing@eurorad.de